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Angaben gemäß § 5 TMG: 

G&B Live Ventures - Stefan Glas

Universitätsplatz 12

34127 Kassel

 

R2042 Science Park

 

USt-IdNr: DE445208191

Kontakt:

E-Mail: kontakt@gbliveventures.de

 

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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

G&B Live Ventures

Stefan Glas

Universitätsplatz 12

34127 Kassel

Stand 11.07.2025

Version 2025.02

§1 Gültigkeit

(1) Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen G&B Live Ventures Universitätsplatz 12, 34127 Kassel (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein.

(a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Teil 2 Vermietungen

§2 Übergabe und Rückgabe

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern nicht zwischen den Parteien im Mietvertrag ein hiervon abweichender Zeitpunkt vereinbart ist. Das Mietverhältnis beginnt spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes.

(2) Der Kunde hat die Mietgegenstände sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu untersuchen. Sonstige Mängel hat der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn des vereinbarten Produktionszeitraumes anzuzeigen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt mangelfrei zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Auftragnehmer das Recht auf eine Nachberechnung auf Basis des vereinbarten Tagesmietsatzes vor.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf eine nachträgliche Überprüfung der Mietgegenstände nach Rückgabe durch den Kunden vor. Der Kunde hat das Recht, bei dieser Kontrolle anwesend zu sein. Möchte der Kunde von diesem Recht Gebrauch machen,

muss er dieses spätestens bei der Übernahme der Mietgegenstände beim Auftragnehmer anzeigen.

§3 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

(1) Der Kunde verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen sorgfältig und pfleglich umzugehen. Eine Verwendung der Mietgegenstände, welche nicht den Herstellervorgaben entspricht, ist unzulässig.

(2) Der Kunde haftet während der kompletten Mietzeit für Schäden an den Mietgegenständen sowie für Schäden, welche durch diese verursacht werden. Bei Verlust der Mietgegenstände oder etwaigem Zubehör ist dieses auf Basis des Anschaffungswertes zu ersetzen.

(3) Eine Untervermietung ist nur nach einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer zulässig.

§4 Gewährleistung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietgegenstände nur im Zeitpunkt der Übergabe. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

.

(2) Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, hat der Kunde dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, den Mangel an dem Mietgegenstand zu beheben oder einen Austausch gegen einen anderen, gleichwertigen Mietgegenstand vorzunehmen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat.

(3) Sollte der Kunde die Nichtanzeige eines Mangels zu vertreten haben oder unterlässt er dies schuldhaft, so tritt sein Anspruch auf Minderung des Mietpreises nicht ein.

(4) Kardinalspflichten: Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf

§5 Regulierung von Schäden

(1) Die Regulierung des Schadens erfolgt zum Neuwert. Erforderliche Reparaturen werden nur durch eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt vorgenommen. Die entstehenden Aufwendungen für die Reparaturen hat der Kunde zu tragen.

(2) Der Kunde hat bei Schäden, die er zu verantworten hat, für jeden Ausfalltag bis zur Regulierung des Schadens den ausgeschriebenen Tagesmietsatz zu zahlen, wenn eine etwaige nachfolgende Vermietung der Mietgegenstände durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden kann.

Teil 3: Zahlungsbedingungen

§6 Preisstellung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung auf Rechnung. Wir behalten uns vor, hiervon abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot festzulegen.

(2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich ohne Abzüge und Skonti vom Kunden zu leisten.

(3) Ist nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels kein Geldeingang zu verzeichnen, wird eine schriftliche Zahlungserinnerung mit einem neuen Zahlungsziel ausgestellt. Verstreicht auch das in der Zahlungserinnerung vereinbarte Zahlungsziel, erhält der Kunde maximal zwei (2) Mahnungen, bevor die Sache einem Rechtsanwalt übergeben wird. Die Mahngebühr für die verspätete Bezahlung und den darin eingeschlossenen höheren Verwaltungsaufwand sowie Zinsausfall beträgt bei der

(a) 1. Mahnung: 10,00 € (b) 2. Mahnung: 25,00 €

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Übergabe der Mietsache eine Kaution in angemessener Höhe vom Kunden zu verlangen. Die Erstattung der Kaution erfolgt nach Überprüfung der Mietsache gemäß §2, Abs. (4). Eine Verrechnung der Kaution gegen fällige Forderungen des Auftragnehmers erfolgt nicht.

(5)Sonderleistungen die während der Veranstaltung in Anspruch genommen werden, wie bspw zusätzliche Matrielaien oder Dienstleistungen werden nach der Veranstaltung zusätzlich in Rechnung gestellt. Hier zu zählen auch vorgestreckte Ausgaben im Rahmen des Conciergeservices während der Veranstaltung,

§7 Stornierung eines Auftrags

(1) Die nachfolgenden Absätze gelten für durch uns durchzuführende Aufträge zur Betreuung und / oder technischen Ausstattung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie für Vermietungen und finden Anwendung gemäß der Definition in §1, Abs. (1). Sie berühren nicht das in §10 geregelte Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren.

(2) Der Kunde hat das Recht, den mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer geschlossenen Vertrag bis zu Beginn des vereinbarten Produktionszeitraums bzw. Aufbauzeiten ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung ohne Abzüge fällig und beträgt, sofern im Angebot nicht anders geregelt (wie beispielsweise bei Hotel oder Tagungsbuchungen):

(a) 30 % des Auftragswerts, wenn der Auftrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung storniert wurde. Falls sich dieser Zeitraum mit den in den Absätzen (b) bis (e) genannten Fristen überschneidet, gelten die jeweils späteren Fristen vorrangig.

(b) 50 % des Auftragswerts, wenn die Stornierung spätestens 14 Tage vor Beginn des Produktionszeitraums erfolgt.

(c) 80 % des Auftragswerts, wenn die Stornierung spätestens sechs (6) Tage vor Beginn des Produktionszeitraums erfolgt.

(d) 100 % des Auftragswerts, wenn die Stornierung nach diesem Zeitpunkt, also bis unmittelbar vor oder mit Beginn des Produktionszeitraums, erfolgt.

(e) Der volle Auftragswert, bei kurzfristiger Beauftragung im Zeitraum kürzer als 14 Tagen vor Beginn des Produktionszeitraums.

(4) Im Angebot als individuelle Kundenlösung gekennzeichnete Positionen sind im Falle einer Stornierung grundsätzlich im vollen Umfang des entsprechenden Auftragswerts zu erstatten. Sie verbleiben im Besitz des Auftragnehmers, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

(5) Als Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Kündigung bei uns maßgeblich. Der Zeitpunkt der Zustellung der Auftragsbestätigung ist für die zuvor genannten Zeitpunkte unerheblich.

(6) Sollten dem Auftragnehmer durch den vom Kunden erteilten Auftrag bereits Kosten entstanden sein, hat der Kunde diese Kosten vollumfänglich zu tragen.

(7) Sollten bereits vor Vertragsabschluss bzw nach Vertragsabschluss und vor Kündigung Planungstätigkeiten durch G&B Live Ventures vorgenommen worden sein, ist die Eventservicegebühr nicht erstattungsfähig.

Teil 4: Equipmentverkauf

§8 Vertragsschluss

(1) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt zustande, wenn wir eine Auftragsbestätigung an Sie versenden.

§9 Lieferung, Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware an die von Ihnen angegebene Adresse.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes: (a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(4) Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Sollte die Lieferung aufgrund höherer Gewalt verzögert werden, ist G&B Live Ventures berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verlängern oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten sämtliche unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – unabhängig davon, ob diese Umstände bei G&B Live Ventures, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten.

§10 Gesetzliches Widerrufsrecht

Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung:

● Die Frist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.

● Der Widerruf ist schriftlich an G&B Live Ventures zu senden.

● Die Rückzahlung erfolgt nach Wareneingang.

 

Kein Widerrufsrecht besteht für:

● Maßgeschneiderte Waren (z. B. individuell angefertigte Produkte).

● Versiegelte Hygieneprodukte nach Öffnung.

 

§11 Transportschäden

● Offensichtliche Schäden sind sofort beim Zusteller zu reklamieren.

 

§12 Gerichtsstand & Recht:

● Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

 

§13 Gewährleistung

● Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gelten.

● Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung sind ausgeschlossen.

● Unternehmer müssen Mängel binnen 7 Tagen melden.

 

Teil 5: Schlussbestimmungen

Datenverarbeitung:

§14 Datenschutz:

● Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

 

§15 Schriftform

● Schriftform umfasst Brief, Fax, E-Mail, SMS und Messenger-Nachrichten.

 

§16 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. (2) Auftragnehmer und Kunde verpflichten sich, eine ersatzweise Regelung zu finden.

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